Arbeitslosengeld in der Weiterbildung: So läuft Dein Anspruch
Bernd Best, 3. Februar 2026, 7 Minuten Lesezeit
Bekommst Du während der Weiterbildung Arbeitslosengeld?
Ja, in der Regel: Beginnst Du während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine von der Agentur geförderte Weiterbildung, wird Dein Arbeitslosengeld weitergezahlt. Dein Anspruch wird dabei nur zur Hälfte verbraucht, denn für je zwei Tage Weiterbildung zieht die Agentur einen Tag ab (§ 148 SGB III).
Offiziell heißt die Leistung „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Für Dich ändert sich im Alltag wenig: Das Geld kommt weiter von der Agentur für Arbeit, und Du lernst, statt Dich in dieser Zeit für Vermittlungsvorschläge bereitzuhalten. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln nach aktuellem Stand. Verbindlich für Deinen Fall ist nur die Berechnung Deiner Agentur.
Was ist Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung?
Normalerweise musst Du für Arbeitslosengeld unter anderem für Vermittlungen zur Verfügung stehen. Während eines Vollzeitkurses geht das kaum. § 144 SGB III löst das: Einen Anspruch hat auch, wer die Voraussetzungen allein wegen einer nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildung nicht erfüllt.
Das Gesetz regelt sogar den Fall, dass Du vor dem Kurs noch gar nicht arbeitslos warst, etwa weil Du in der Kündigungsfrist gestartet bist. Dann gelten die Voraussetzungen als erfüllt, wenn Du bei Kursbeginn einen Anspruch gehabt hättest. Mehr zu dieser Situation steht im Ratgeber Weiterbildung in der Kündigungsfrist.
Die Höhe richtet sich wie beim normalen Arbeitslosengeld nach Deinem früheren Verdienst. Laut Merkblatt der Agentur beträgt der allgemeine Leistungssatz 60 Prozent, der erhöhte Satz mit Kind 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts.
Wie wirkt sich die Weiterbildung auf Deine Anspruchsdauer aus?
§ 148 SGB III enthält drei Regeln, die für Dich wichtig sind.
Halbe Anrechnung. Für je zwei Tage, an denen Du Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung bekommst, mindert sich Deine Anspruchsdauer nur um einen Tag.
Untergrenze von drei Monaten. Die Minderung durch die Weiterbildung unterbleibt, soweit Dein Restanspruch dadurch unter drei Monate fallen würde. So bleibt Dir nach dem Kurs Zeit für die Stellensuche.
Verlängerung bei langen Kursen. Wurdest Du mindestens sechs Monate lang in einer Weiterbildung gefördert und beträgt Dein Restanspruch danach weniger als drei Monate, verlängert die Agentur ihn einmalig auf drei Monate.
Ein Rechenbeispiel
Du hast bei Kursbeginn noch zehn Monate Anspruch und machst eine Weiterbildung von zehn Wochen. Die Weiterbildung verbraucht rechnerisch nur fünf Wochen Deines Anspruchs. Nach dem Kurs bleiben Dir also knapp neun Monate.
Ohne Weiterbildung hättest Du in denselben zehn Wochen auch zehn Wochen Anspruch verbraucht. Die Weiterbildung kostet Dich also deutlich weniger Anspruchszeit, als sie dauert.
Ein längerer Kurs funktioniert genauso. Hast Du bei Beginn noch zwölf Monate Anspruch und machst eine Weiterbildung von 24 Wochen, verbraucht sie rechnerisch zwölf Wochen. Danach bleiben Dir gut neun Monate für die Stellensuche.
Gibt es während der Weiterbildung zusätzliches Geld?
Weiterbildungskosten. Mit dem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur die Lehrgangskosten sowie unter anderem Fahrkosten und Kinderbetreuungskosten, für die Kinderbetreuung pauschal 160 Euro im Monat je Kind (§ 87 SGB III).
Weiterbildungsgeld. 150 Euro im Monat gibt es zusätzlich, wenn die Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt, also bei einer Umschulung (§ 87a SGB III). Für kürzere Weiterbildungen ohne Berufsabschluss, etwa einen KI-Kurs mit Zertifikat, gibt es dieses Geld nicht.
Weiterbildungsprämie. Bei einer solchen Umschulung zahlt die Agentur 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung.
Was gilt, wenn Du Grundsicherungsgeld beziehst?
Dann bekommst Du kein Arbeitslosengeld, sondern Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) vom Jobcenter, und die Regeln zur Anspruchsdauer aus § 148 SGB III betreffen Dich nicht. Dein Lebensunterhalt läuft während der Weiterbildung weiter über das Jobcenter.
Für die Weiterbildung selbst ist seit dem 1. Januar 2025 die Agentur für Arbeit zuständig. Sie berät, entscheidet über den Bildungsgutschein und zahlt Lehrgangskosten, Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie. Das Jobcenter bleibt Deine wichtigste Ansprechstelle und begleitet Dich vor und nach dem Kurs. Auch hier gilt: Die 150 Euro Weiterbildungsgeld gibt es nur bei einer Weiterbildung mit Berufsabschluss.
Was musst Du während der Weiterbildung beachten?
Regelmäßig teilnehmen. Die Weiterbildung ist jetzt Deine Hauptaufgabe. Fehlzeiten solltest Du mit dem Bildungsträger klären.
Nicht einfach abbrechen. Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit auslösen, die auch Deine Anspruchsdauer verkürzt. Wenn es nicht passt, sprich vorher mit dem Träger und Deiner Agentur.
Änderungen melden. Krankheit, ein Jobangebot oder ein Umzug gehören sofort an die Agentur. So vermeidest Du Rückforderungen.
Nach vorn planen. Nutze die letzten Kurswochen schon für Bewerbungen. Dein Restanspruch gibt Dir danach Zeit, aber je früher Du startest, desto besser.
Planst Du nach dem Kurs eine Gründung?
Dann lohnt sich ein genauer Blick auf Deinen Restanspruch. Für den Gründungszuschuss verlangt die Agentur für Arbeit, dass Du noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Weil die Weiterbildung einen Teil davon verbraucht, solltest Du vorher durchrechnen, ob nach dem Kurs genug übrig bleibt. Der Gründungszuschuss ist außerdem eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Wie klärst Du Deine Ansprüche vor Kursbeginn?
- Bescheid prüfen. Schau in Deinem Bewilligungsbescheid nach, wie lange Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld noch läuft.
- Kursdauer notieren. Die Maßnahmeinformation nennt Start und Ende der Weiterbildung.
- Grob rechnen. Halbiere die Kursdauer: So viel Anspruchszeit verbraucht die Weiterbildung höchstens.
- Verbindlich fragen. Bitte Deine Agentur, Dir den Restanspruch nach der Weiterbildung zu bestätigen.
- Zusatzkosten beantragen. Kläre Fahrkosten und Kinderbetreuung, bevor der Kurs beginnt.
- Zeit danach planen. Überlege, wie Du die Monate nach dem Kurs für die Stellensuche nutzt.
Wie Du zum Bildungsgutschein kommst, steht im Ratgeber Bildungsgutschein beantragen. Wenn Dein Job gerade erst endet, beginnt alles mit der rechtzeitigen Meldung, siehe Arbeitssuchend melden.
Wie Position Partners hilft
Wir helfen Dir, eine Weiterbildung zu finden, die zu Deinem Ziel und zu Deinem Zeitplan passt, und bereiten Dich auf das Gespräch bei der Agentur vor. Die Programme unseres AZAV-zertifizierten Bildungspartners dauern sechs bis 24 Wochen, Coachings vier bis zwölf Wochen. So kannst Du gemeinsam mit Deiner Agentur abschätzen, wie viel Anspruch Dir nach dem Kurs bleibt.
Position Partners wird vom Bildungspartner vergütet, wenn Du dort startest. Für Dich ist alles kostenlos. Verbindliche Auskünfte zu Arbeitslosengeld und Anspruchsdauer gibt nur die Agentur für Arbeit.
Schreib uns per WhatsApp oder ruf an unter 030 756 684 68: Unsere KI-Assistentin antwortet sofort, Bernd Best meldet sich danach persönlich. Per E-Mail erreichst Du uns unter kontakt@position.partners, den Förder-Check findest Du auf position.partners.
Häufige Fragen
Bekomme ich während der Weiterbildung gleich viel Arbeitslosengeld?
In der Regel wird Dein Arbeitslosengeld während einer geförderten Weiterbildung weitergezahlt. Die Höhe richtet sich wie beim normalen Arbeitslosengeld nach Deinem früheren Verdienst: 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 Prozent. Die verbindliche Berechnung für Deinen Fall bekommst Du von Deiner Agentur für Arbeit.
Verliere ich durch die Weiterbildung Anspruchstage?
Ja, aber nur halb so viele, wie die Weiterbildung dauert. Nach § 148 SGB III mindert sich Deine Anspruchsdauer um einen Tag für je zwei Tage Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Eine zehnwöchige Weiterbildung verbraucht also rechnerisch etwa fünf Wochen Deines Anspruchs.
Was passiert, wenn mein Restanspruch nur noch kurz ist?
Dann schützt Dich eine Untergrenze: Die Minderung durch die Weiterbildung unterbleibt, soweit Dein Anspruch dadurch unter drei Monate fallen würde. Warst Du mindestens sechs Monate in einer geförderten Weiterbildung und bleibt danach weniger als drei Monate übrig, wird der Anspruch einmalig auf drei Monate verlängert.
Bekomme ich die 150 Euro Weiterbildungsgeld?
Nur wenn Deine Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer führt, also bei einer Umschulung. Für Weiterbildungen mit Zertifikat, zum Beispiel einen mehrwöchigen KI-Kurs, gibt es das Weiterbildungsgeld nicht. Die Lehrgangskosten übernimmt die Agentur mit dem Bildungsgutschein trotzdem.
Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?
Ein Abbruch ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und Deine Anspruchsdauer verkürzen. Wenn der Kurs nicht passt oder sich Deine Lage ändert, etwa durch ein Jobangebot, sprich deshalb vorher mit dem Bildungsträger und Deiner Agentur für Arbeit. Was als wichtiger Grund zählt, klärt die Agentur im Einzelfall.
Quellen
- § 144 SGB III: Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung
- § 148 SGB III: Minderung und Verlängerung der Anspruchsdauer
- § 87a SGB III: Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
- § 87 SGB III: Kinderbetreuungskosten
- Agentur für Arbeit: Bildungsgutschein
- Agentur für Arbeit: Merkblatt für Arbeitslose
- Bundesagentur für Arbeit: Zuständigkeit für Weiterbildungsförderung von Jobcenter-Kunden ab 01.01.2025
- Agentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen
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